Bundesarchiv - Lastenausgleichsarchiv

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Telefax:: 4601-111
E-Mail: LAA@barch.bund.de
Intemet: http://www.bundesarchiv.de

Busverbindungen:
Bus Nr. 6 vom Hauptbahnhof über den Markt bis Haltestelle "Kulmbacher Str.", zu Fuß die Dr.-Franz-Straße bis zum Lastenausgleichsarchiv.


Kurzinformation
Stand: Juni 2000

Aufgaben des Archivs

Das Lastenausgleichsarchiv hat im Juni 1989 in Bayreuth als Außenstelle des Bundesarchivs seine Arbeit aufgenommen. Rechtliche Grundlagen sind das Gesetz über die zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts vom 06. Januar 1988 (BGBl. I S. 65) und die Verordnung zur Durchführug der zentralen Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Lastenausgleichs vom 19. Februar 1988 (BGBl. I S. 161).

Aufgrund dieser gesetzlichen Vorgaben übemimmt das Lastenausgleichsarchiv zunächst von allen Ausgleichsämtem diejenigen Feststellungsakten, in denen Schäden an Einheitswerten (landwirtschaftliches Verinögen, Grund- und Betriebsvermögen) in den Vertreibungs- und Aussiedlungsgebieten belegt sind. Leistungsbereiche des Lastenausgleichs (z.B. Altsparergesetz, Hausratentschädigung, Wohnraumhilfe) werden in Auswahlmodellen archiviert.

Weiterhin verwahrt das Lastenausgleichsarchiv die in den @ziger Jahren entstandene Ost-Dokumentation des Bundesarchivs. Sie enthält u.a. Fragebogen- und Erlebnisberichte zur Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ostnüttel- und Südosteuropa, Unterlagen zur Flucht über die Ostsee, Berichte über Verwaltung, Wirtschaft und zum Zeitgeschehen 19191945 in den Gebieten östlich von Oder und Neiße, Berichte über das Leben der deutschen Volksgruppen in der Tschechoslowakei (1918-1945) sowie ca. 15.000 Gemeindeseelenlisten (z.T. mit Ortsplänen) mit Angaben über den Personenstand der Gemeinden in den Vertreibungsgebieten im Jahre 1939.

Wichtige Quellen über die Maßnahmen zur Linderung der unmittelbaren Not nach dem Zweiten Weltkrieg und zur Entschädigung und Integration der Flüchtlinge und Vertriebenen stellen im Lastenausgleichsarchiv die Dienstakten des Hauptamtes für Soforthilfe und des Bundesausgleichsamtes dar.

Nach dem Gesetz über die zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts hat das Lastenausgleichsarchiv auch die Unterlagen der Heimatortskarteien (ein Gemeinschaftswerk der kirchlichen Wohlfahrtsverbände) übernonunen. Damit wird der Personenstand der Deutschen in den Vertreibungsgebieten weitgehend vollständig dokumentiert.

Aufgabe des Lastenausgleichsarchivs ist es,

zu dokumentieren und diese Akten der wissenschaftlichen Forschung zugänglich zu machen.

Benutzung der Unterlagen

Die Benutzung der Unterlagen folgt den Vorschriften des Bundesarchivgesetzes in der Fassung vom 13. März 1992 (BGBl. 1 S. 62) und der nachfolgenden

Bundesarchiv - Benutzungsverordnung vom 29. Oktober 1993.

§l
Benutzungsrecht

Archivgut beim Bundesarchiv steht jedermann auf Antrag nach den Vorschriften des Bundesarchivgesetzes und dieser Verordnung zur Benutzung offen.

§2
Benutzungsart

  1. Archivgut wird zur Benutzung im Original oder in Kopie vorgelegt, als Kopie abgegeben, oder es werden Auskünfte über seinen Inhalt erteilt. Ü-ber die Art der Benutzung entscheidet das Bundesarchiv.
  2. Archivgut wird im Original grundsätzlich nur im Bundesarchiv vorgelegt. Über Ausnahmen entscheidet der Präsident.
§3
Benutzungsvoraussetzungen
  1. Der Benutzungsantrag ist unter genauer Angabe von Thema und Zweck der Nachforschung schriftlich zu stellen.
  2. Über den Benutzungsantrag entscheidet das Bundesarchiv. Es kann die Genehmigung mit Auflagen erteilen.

Bereitgestellt von: Studienstelle Ostdeutsche Genealogie (insbes. Pommern und Pommerellen)
der Forschungsstelle Ostmitteleuropa an der Universität Dortmund


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