Brulin, Hermann:
Die Gadebuschsammlung im Stockholmer Reichsarchiv
Übersetzung aus dem Schwedischen von Joh. Paul
Pyritz: Bake 1929 (19 S.)

Inhalt:


Vorwort!

Die erste Weltschau der Presse in Köln am Rhein im Jahre 1928 gab auch im Pommerland an der Ostsee Anlaß, den Druckschriften und Zeitungen vergangener Jahrhunderte nachzuspüren. Es liegt in der Geschichte Pommerns begründet, daß die Nachforschungen auch auf Schwedens Hauptstadt sich ausdehnen muußten. Der liebenswürdigen Hilfe dess schwedischen Reichsbibliothekars Dr. Collijn-Stockholm verdanken wir bei diesen Arbeiten so manche Auskunft und Nachricht und auch die Zusendung des Sonderdrucks seiner Nordischen Zeitschrift für Buch- und Bibliothehswesen [3/1936] (1916), der die Gadebuch-Sammlung im Stockholmer Reichsarchiv, von Archivrat Dr. Herman Brulin-Stockholm bearbeitet, enthält. Dieser Sonderdruck bringt wertvolle pommersche Literaturangaben,, die der deutschen Wissenschaft nicht vorenthalten werden dürfen. Der Vorsitzende der Deutschen Gesellsellschaft zum Studium Schwedens, dessen Name mit dem Nordischen Institut aufs engste verknüpft ist, Herr Professor Dr. Johannes Paul-Greifswald, hat mit Genehmigung des Autors die Übersetzung aus dem Schwedischen in entgegenkommender Weise vorgenommen. Der Arbeitsausschuß des am 23. Juni 1928 in Swinemünde in Pommern gegründeten Instituts für pommersches Buchdruck- und Zeitungswesen, bestehend aus den Herren Verlagsdirektor Buschmann-Stettin, Professor D. Dr. Luther-Greifswald,, Direktor D. Dr. Martin Wehrmann-Stargard und dem Unterzeichneten gibt diese Übersetzung im Beginn als Erstling seiner Arbeiten heraus und bittet um wohlwollende Aufnahme.

Dr. Dr. Bake-Pyritz.
Im August 1929.


Die Gadebuschsammlung im Stockholmer Reichsarchiv.
Ein Bericht von Herman Brulin, Stockholm.
Nordisk Tidskrift för bok- och biblioteksväsen, Årgång III, 1916. 5. 40-52.
Autorisierte Übersetzung von Professor Dr. Paul, Greifswald

Hinweis:
In dieser Abschrift sind die Fußnoten fortlaufend numeriert; die Original-Nr., jeweils pro Seite durchnumeriert, steht in eckigen Klammern.



Beim Studium der Geschichte der Provinzen, die früher mit Schweden vereinigt gewesen sind, stehen einem in unserm Lande hauptsächlich die vorhandenen Archivalien der hiesigen Behörden zur Verfügung. In der Regel wurden nämlich bei der Abtretung eines Landesteils die Archive von dessen eigenen Verwaltungsorganen dem neuen Besitzer übergeben. In Pommern geschah das besonders gründlich. Die Sammlung Pommeranica umfaßt, abgesehen von einigen verstreuten Archivalien, fast ausschließlich Briefe von Behörden, Korporationen und Privatpersonen in Pommern an die königliche Regierung, sowie Urkunden, die von Kommissionen herrühren, die pommersche Fragen betreffen. Die Archivalien der pommerschen Regierung dagegen muß man im Stettiner Staatsarchiv suchen.

Die Sammlung Pommeranica hat jedoch einen Anhang, die sogenannte Gadebuschsammlung, die sie in mancher, wenn auch begrenzter Hinsicht ergänzt. Auch sonst verdient sie mit ihrer Mischung von handschriftlichem und gedrucktem Material mehr Beachtung als ihr bisher aus verschiedenen Gründen zu Teil geworden ist. Das System, nach dem von Anfang an geordnet. ist, ist unzweifelhaft recht wenig übersichtlich und die Beziehung zwischen dem ursprünglichen Verzeichnis und der Einteilung der Sammlung in. Bände ziemlich undeutlich. In Zusammenhang mit der vor einigen Jahren durchgeführten Neuordnung der Pommeranica wurde auch die Gadebuschsammlung einer Revision unterzogen, die sie etwas leichter zugänglich macht, ohne doch an der alten Aufstellung zu rütteln.

Die Sammlung besteht nicht aus einer Masse literarischer Kuriositäten, die ein planloser Sammeleifer zusammengebracht hat, sondern ist die Frucht eines Lebenswerkes, das durch zusammenhängende wissenschaftliche und praktische Interessen bestimmt war. Einige biographische Angaben über den Sammler dürften deshalb nicht nur an sich von Interesse sein, sondern auch den Charakter der Sammlung beleuchten.

Thomas Heinrich Gadebusch wurde am 11. August 1736 in Stolp in Hinterpommern geboren, wuchs aber in Stralsund auf, dessen Gymnasium er besuchte und erwarb in Greifswald 1759 die Magisterwürde. Schon seit 1757 hatte er daselbst als Dozent gewirkt, aber sein eifriges Streben nach einer Professur an der Universität ging erst nach mehreren vergeblichen Versuchen am 17. Oktober 1772 in Erfüllung, als auf Vorstellung der damals tätigen pommerschen Kommission, in deren Dienst er wirkte, eine Professur für deutsches und pommersches Staatsrecht eingerichtet und Gadebusch zu ihrem Inhaber ernannt wurde. Wegen anderer Aufträge konnte er seine Arbeit auf diesem Platze jedoch erst 1775 beginnen. Er wirkte 22 Jahre lang als beliebter Vortragender und fleißiger Verfasser. Von seinen Schriften seien abgesehen von kleineren Arbeiten zur pommerschen Geschichte genannt: Eine weitumfassende "Schwedisch-Pommersche Staatskunde" (2 Bände 1786-88), seine Zeitschrift "Pommersche Sammlungen" (8 Hefte in 2 Bänden 1783-86), die Herausgabe. von M. v. Normanns "Wendisch-Rügianischer Landgebrauch" (1777) und seine unter dem Titel "Handbuch der Kaufleute" herausgegebene Übersetzung von S. Ricards "Traité général du commerce" (2 Bände 1783-84).

Wie schon angedeutet, wurden indessen seine Arbeitskraft und seine staatswissenschaftlichen Kenntnisse auch für praktische Aufträge in Anspruch genommen. - 1768 wurde er von der zwei Jahre zuvor eingesetzten pommerschen . Einrichtungskommission zum Sekretär bei der von dieser Kommission durchgeführten Visitation des pommerschen Hofgerichtes angenommen. Den gleichen Dienst versah er bei der 1770 eingesetzten Kornmission, welche die Arbeiten der vorigen mit Visitationen des consistorium eccliasticum und der Greifswalder Akademie fortsetzte. Vorübergehend war er auch in dem Gouvernementssekretariat unter Generalgouverneur Sinklaire beschäftigt (zu Anfang der siebziger Jahre), sowie als Beirat an der pommerschen Kammer, um im Stettiner Archiv das Matrikelwesen zu untersuchen. (1794-95)1. Am. 21. Mai 1796 wurde er mit dem Titel und der Würde eines Kanzleirates zum Mitglied der pommerschen Visitationskommission ernannt.2 Am 26. September 1797 wurde er Mitglied des allgemeinen Staatsausschusses "um mit seinen Kenntnissen in den Angelegenheiten, die die pommersche Verwaltung betreffen, zur Verfügung zu stehen". Er siedelte dazu nach Stockholm über, kam am 1. November 1798 in den pommerschen Ausschuß, wo er bis zu seinem Tode am 2. April 1804 tätig war.3

Gadebuschs bei seiner verschiedenartigen Tätigkeit stets bewiesenes starkes Interesse für Pommerns Geschichte, Verfassung und Verwaltung fand in seiner Collectio pommeranica oder Pommersche Sammlung Ausdruck; so nannte er seine während eines großen Teiles seines Lebens ständig wachsende Sammlung von gedrucktem und ungedrucktem Material zur Geschichte seines Landes und zu dessen politischem Bau.

Im Sammeln materieller Güter war er weniger erfolgreich. Möglicherweise standen ihm dabei gerade seine ideellen Interessen im Wege. Nach Angabe seiner Töchter, - die allerdings bei einer später angeordneten Untersuchung ziemlich skeptisch beurteilt wurde, - hatten ihm seine Sammlungen in barem Gelde "ungefähr zwei Tausend Reichstaler gekostet" und werden von ihnen als "das einzige Vermögen, das er hinterlassen", bezeichnet. Diese betrüblichen wirtschaftlichen Verhältnisse waren auch die Veranlassung dafür, daß sie in den Besitz des Staates übergingen.

Schon 1803 hatte Gadebusch im Zusammenhang mit Vorstellungen betreffs Erhöhung seines Lohnes und der Pension für seine Töchter die Sammlung dem Staate angeboten, ohne daß damals eine Entscheidung gefällt worden wäre.4 Als nach seinem Tode seine vier Töchter um eine Pension einkamen, wurde ihnen am 13. Februar 1805 eine solche bewilligt, zum Teil "unter der Bedingung, daß die von Gadebusch der Regierung 1803 angebotenen Sammlungen dem Auswärtigen Amte überliefert würden." Es zeigte sich indessen, daß darüber nicht mehr ohne weiteres verfügt werden konnte. Gadebuschs wirtschaftliche Schwierigkeiten hatten ihn gezwungen, Schulden zu machen (über drei Tausend Reichsthaler) und einer seiner Gläubiger, Kommerzienrat Dr. Schinckel in Stockholm, hatte für eine Forderung von 600 Reichstaler auf die Sammlungen Beschlag gelegt. Die Töchter reichten nun eine neue Bittschrift ein, worin sie unter anderem darum anhielten, die Regierung möge durch Bezahlung der genannten Summe die Beschlagnahme aufheben. Die Regierung beauftragte am 8. Mai die Expeditionssekretäre S. Hjelmér und C. M. Schoerbing, den Wert der Sammlung zu untersuchen und ein Gutachten darüber abzugeben. Nach Besichtigung der Sammlung, die damals bei Professor Swartz5 in drei Kisten verpackt aufbewahrt war, gaben sie ein Gutachten ab, das deren Bedeutung bezeugte, und am 14. Mai 1805 beschloß die Regierung die Einlösung der Sammlung für 600 Reichsthaler. Kurz darauf kam sie in das Reichsarchiv6.

Die Sammlung umfaßte nach dem Bericht der Untersuchenden 279 Bände, bestehend "teils aus Druchsachen, teil[s] aus Manuskripten". Gadebusch selbst hatte sie seinerzeit eingeteilt nach dem Inhalt in A. Pars Historica und B. Pars Statistica mit ihren Unterabteilungen, auf der anderen Seite nach dem Format in zwei Serien, jede mit fortlaufender Numerierung: eine für Folio (mit römischer Volumenbezeichnung: Heft I-CXLIV), und eine 4:0 und 8:0 (mit arabischen Ziffern: Heft IX 1-143).

Unter Nummer I und XLI fand sich in der Sammlung ein Verzeichnis, von Gadebusch selbst angelegt, in je einem Bande für Abteilung A und B. Jeder dieser Bände ist in Hauptabteilungen eingeteilt (A: I-XX, B: I-XXI)7 und dieser häufig in Unterabteilungen, bisweilen in mehreren Gliedern8 innerhalb deren dann der besondere Inhalt mit arabischen Ziffern angegeben wird (z. B. A.X.b.bb.VIII.I.B.IV.2). Die auf diese Weise bezeichneten Einheiten in der Sammlung können von sehr verschiedenem Umfang sein, von einem dicken Bande bis zu einer Broschüre oder einem losen Blatt mit einigen Aufzeichnungen.

Die Sammlung enthält indessen einiges mehr als wie Gadebuschs ursprüngliches Verzeichnis angab. Dieses war nämlich nicht gleichzeitig mit dem Anwachsen der Sammlung fortgeführt worden. Zwar bezeichnet die Jahreszahl 1781, die sich auf den Titelblättern dieser beiden Bände findet (in Band A: "Mense Apr. 1781", in B: "Mense Septbr. 1781"), nicht die Schlußgrenze, - man kann Aufzeichnungen über die Akten wenigstens bis 1790 finden -, aber die ziemlich zahlreichen Erwerbungen aus dem größeren Teile der 90er Jahre und aus dem ersten Jahre des 19. Jahrhunderts sowie auch bedeutende Zugänge aus älteren Zeiten, waren von ihm da nicht aufgeführt; dagegen waren sie zum größten Teil in der Sammlung selbst unter besonderer Nummer oder in vorher numerierten Umschlägen aufgestellt. Ein kleinerer Teil war nicht einmal numeriert, sondern lose zusammen mit der Sammlung verwahrt.

Die Revision der Sammlung, die jetzt bewerkstelligt worden ist, hat sich darauf beschränkt, sie in ihrem vorliegenden Zustand so leicht verwendbar wie möglich zu machen. Die Sammlung ist sicherlich in verschiedener Hinsicht unbequem im Gebrauch, und grundsätzlich ist die Mischung von Drucksachen. Originalurkunden, Abschriften und gelehrten Werken sowie allerlei Aufzeichnungen keineswegs zufriedenstellend. Aber eine vollständige Umordnung eines doch immerhin durchdachten Systems, nach dem die Sammlung nicht nur geordnet, sondern auch zusammengebracht worden ist, wäre doch - auch abgesehen von der Zeit, die sie erfordern würde - eine allzu schwierige Maßnahme, als daß man sie empfehlen könnte, zumal die Sammlung auch nach der ursprünglichen Ordnung dank des vorhandenen Verzeichnisses gut benutzbar gemacht werden kann.

Die alte Einteilung in Bände ist mit ganz wenigen Ausnahmen beibehalten worden und als Norm für die Aufstellung wird die vorher erwähnte durchlaufende Numerierung in zwei Serien angewandt, die eine für Folio (jetzt statt der römischen Ziffern bezeichnet als: Fol. 1-144, die andere für kleinere Formate bezeichnet als: Kv. 1-143).

Was das Äußere betrifft, so sind die noch verwendbaren, oft ganz hübschen Bände gereinigt und die alten Umschläge durch neue ersetzt worden (wobei man jedoch die alten Rückenrubriken bewahrt hat), worauf die ganze Sammlung mit neuen Rubriken versehen worden ist.

Einige Lücken in den Serien bestanden schon von Anfang an. Sowohl in dem von der Untersuchungskommission eingesandten summarischen Verzeichnis9 sowie in zwei wahrscheinlich bei der Einverleibung der Sammlung in das Reichsarchiv aufgestellten Verzeichnissen ähnlicher Art10 fehlen gewisse Nummern (etwas verschiedene in den einzelnen Verzeichnissen). Auch bei der Revision fehlten einige Nummern (nur teilweise dieselben wie in dem Verzeichnisse). In gewissen Fällen dürften sich die Lücken daraus erklären, daß die alten Zettel abgefallen sind, oder auch durch falsche Schreibungen; einige Rekonstruktionen sind bei der Revision gemacht worden, aber immer noch finden sich Lücken in den Serien.11

Was die vorher genannten Teile der Sammlung betrifft, die nicht in Gadebuschs Verzeichnis aufgenommen waren, so sind nun notdürftige Angaben (mit der Bemerkung: Zusatz) an den Stellen eingefügt worden, wo sie nach den Rückenschildern oder aus sonstigen Gründen eingereiht werden müssen, und die losen Teile sind in Bündel gelegt worden, wo sie hineinzupassen schienen; gegebenenfalls sind auch neue Bände gemacht worden, bezeichnet durch Zusätze von Buchstaben zu der älteren Nummer. Die Sammlung umfaßt gegenwärtig, das Verzeichnis eingerechnet, 318 Bände.

In dem Verzeichnis ist bei jeder besonderen Nummer12 hinzugefügt worden: Einmal tr. (d.h. Drucksache) oder m.s. (d. h. Manuskript), zu anderen die Bezeichnung des Bandes, in dem sich die Nummer wiederfindet (z. B.: Fol. 150, Kv.2 A.). Entsprechend ist auf den einzelnen Bänden, Aktenstücken oder Drucksachen, deren Signum im Verzeichnis angebracht worden - vorausgesetzt, daß es nicht schon da war. Will ein Forscher sich die Mühe machen. sich in das System hineinzuversetzen, nach dem Gadebusch einst sein Verzeichnis anlegte, so kann er mit Hilfe dieser sich entsprechenden Aufzeichnungen und Aufschriften ohne Schwierigkeit, - wenn auch nicht immer ohne Zeitverlust, - finden, was er sucht.

Von besonderem Interesse für den Archivmann sind natürlich die Originalurkunden und Fragmente älterer Archiv- und Handschriftensammlungen, die sich in Gadebuschs Sammlung befinden. Eine erschöpfende Untersuchung von diesem Gesichtspunkt aus hat bei der Revision zwar nicht stattgefunden, aber einige dabei gemachte Beobachtungen können zum Verständnis gewisser Teile der Sammlung dienen.

Ein persönliches Archiv scheint Gadebusch nicht angelegt zu haben.13 Aufzeichnungen und Abschriften. von seiner Hand kommen indessen massenhaft vor, verschiedentlich auch Originalbriefe an ihn. Ein kleines Bruchstück von einem Tagebuch aus den Jahren 1782-84 findet sich in Kv. 91 A. Unter den Spuren seiner eigenen Verfassertätigkeit sind zu nennen eine Anzahl von Briefen von dem Buchdrucker Chr. L. Struck und andere Akten aus den Jahren 1771-76, die den Druck des "Wendisch-Rügianischén Landgebrauchs" (Fol. 85) betreffen.

Bedeutende Teile der Sammlungen beziehen sich auf Gadebuschs oben erwähnte öffentliche Aufträge und Verwaltungstätigkeit. Von seiner Tätigkeit als Sehretär bei den Hofgerichts-, Konsistorial-, und Akademievisitationen Ende der 60er und Anfang der 70er Jahre findet sich ziemlich viel Material: Briefe an ihn, Konzepte und Aufzeichnungen von ihm, sowie Akten in Abschrift (Fol. 91, 96, 97). Von seinen auf besonderen Befehl 1795 gefertigten Abschriften und Auszügen aus dem Stettiner Archiv über die Matrikeleinteilung findet sich verschiedenes in Fol. 130 och 131. Einige Originalschreiben an die Visitationskommission von 1796, deren Mitglied Gadebusch war, liegen in Fol. 142 och 29.

Durch seine Berufung in den allgemeinen Staatsausschuß 1797 und in den Pommerschen Ausschuß 1798 hatte Gadebusch viel mit den pommerschen Fragen zu tun, die zum Vortrag vor Seiner Majestät vorbereitet wurden, und diese Tätigkeit hat viele Spuren in seinen Sammlungen hinterlassen. Damit hängen sicherlich eine Menge von Aufzeichnungen, sowie von ihm selbst oder anderen gefertigte Abschriften aus dem Ende der 90er Jahre und aus denen nach 1800 zusammen. die man an verschiedenen Stellen antrifft. Förmliche Promemorias und Gutachten für den pommerschen Ausschuß (in Konzept oder in Reinschrift) über verschiedene Fragen finden sich in Fol. 142 Über die beiden Fragen, die damals bei dem Verhältnis Schwedens zu Pommern im Vordergrunde standen, die Matrikeleinteilung und die geplante, aber niemals durchgeführte Tribunalvisitation,14 enthält Gadebuschs Sammlung verschiedenes Material, über die erste in Fol. 130-132 über die andere teils in Fol. 138, teils in einer Gruppe von Akten, die besondere Erwähnung verdienen.

Diese Akten waren nicht durchlaufend numeriert und auch nicht in das Verzeichnis aufgenommen. Sie bestehen zum Teil aus einem Bündel von Gadebusch bezeichnet als "Beylage F. D. zur Instruction für die Königl. Visitationscommission des Tribunals" (jetzt unter der Nummer Fol. 90B), teils aus 12 Bündeln mit der Aufschrift "Beylage G. zur Instruction für die Königliche Visitationscommission des Tribunals" (jetzt unter den Nummern Fol. 90 C-H). Das erste enthält Originalakten aus den 90er Jahren betr. einen Zwist zwischen dem Altermann Cornelius und Genossen und dem Packhausinspektor Hofrat Bonnecreutz. Mit den anderen Gruppen verhält es sich folgendermaßen: Nachdem der Staatssekretär Bark für das auswärtige Amt unter anderem ein Verzeichnis der Fragen eingefordert hatte, in denen gegen die Beschlüsse der pommerschen Regierung seit dem Jahre 1721 bei dem Wismarischen Tribunal Revision eingelegt, und die von diesem behandelt worden waren, dazu eine kurze historische Erklärung über die Art der betreffenden Fragen, wurde das Material in den Jahren 1798 und 99 in mehreren Abteilungen eingeschickt.15 Diese Akten finden sich hier wieder. Die ersten 11 Bündel enthalten "Regierungs-, Polizey-, Oeconomie- und Cameralsachen" (numeriert 1-322), das letzte "Domanialsachen" (numeriert 1-29). Vermutlich ist dieses Material Gadebusch zur Bearbeitung überlassen worden. Auf gleiche Weise. dürften,. verschiedene Originalbriefe an den Staatssekretär Bark aus den Jahren 1795-99 (Kv. 143, vereinzelte Briefe über die Getreideausfuhr in Fol. 29 und 156 sowie Kv. 115) in seine Sammlung gekommen sein.

Unter den Akten, die zusammen mit der Gadebuschsammlung verwahrt werden, obwohl nicht ganz sicher ist, ob sie dorthin gehören, befinden sich drei Hefte mit Verzeichnissen sämtlicher Einwohner der Ämter Wolgast, Loitz, Grimmen, Tribsees und Barth16 aus den Jahren 1798-99. Sie bilden jetzt Fol. 76 A und B.

Außer den Handschriften, die in die Gadebuschsammlung auf Grund ihres mehr oder minder unmittelbaren Zusammenhanges mit seiner eigenen Tätigkeit gekommen sind, finden sich da auch eine große Anzahl solcher, die er von anderer Seite erworben hat17; so ältere und neuere Abschriften von Chroniken und anderen historischen Werken sowie von Urkundensammlungen (unter diesen in Fol. 4 eine Abschrift des in der Odebrechtschen Familienbibliothek in Greifswald befindlichen "Diplomatarium Klempzenianum"); Fol. 96 enthält eine Abschrift der Greifswalder Studentenmatrikel 1598-1696. Weiter finden sich eine Menge von Aktenabschriften, sowohl vereinzelt, wie in größeren Gruppen; unter letzteren der Bericht der pommerschen Deputierten in Osnabrück über die westphälischen Friedensverhandlungen mit Beilagen (Fol. 20 und 22), Akten über die pommerschen Kommissionen 1649 und 1663 (Fol. 43) und Landtagsrezesse aus dem 16. und 17.Jahrhundert in mehreren, von einander unabhängigen Serien (Fol. 78-81). Bisweilen kommen auch Gruppen von älteren Akten vor, die ganz oder teilweise aus Originalen oder zum mindesten gleichzeitigen Schriftstücken bestehen.

Unter diesen sei vor allem erwähnt eine Sammlung von 7 dicken Heften (jetzt numeriert Fol. 46 - 52), die aus den Papieren der Familie Küssow herzurühren scheinen, zum Teil aber aus Papieren bestehen. die ursprünglich der Landrat und Bürgermeister in Greifswald Peter Corswandt18 gesammelt hat. Vier von den Heften bestehen aus einer in der Hauptsache zeitlich geordneten Sammlung von Akten über die Landtage und Verhandlungen zwischen der schwedischen Krone oder der pommerschen Regierung und den pommerschen Landständen, 1650-53, 1662-64, 1665, 1666-70 (Fol. 49, 51, 47 und 46). Das erste Heft trägt die Aufschrift "Acta Pomeraniae publica wegen Verfassung des Landesstats Anno 1650 zue Alten Stettin ergangen. Collecta a. dn. Petro Corswandten, consiliario provinciali et consule Gryphiswald". Zum größten Teil enthalten diese 4 Hefte gleichzeitige Abschriften (zum Teil von derselben Hand) von Briefwechseln und anderen Schriftstücken, die sich auf diese Verhandlungen beziehen, darunter aber auch Originalbriefe von Corswandt und anderen. Die übrigen drei Hefte sind weniger einheitlich, in demselben Hefte können Schreiben zu ganz verschiedenen Angelegenheiten und aus mehreren Jahrhunderten vorkommen. Sie zeugen aber alle von ihrem Zusammenhang mit der Familie Küssow. Einer der Bände (Fol. 50) erstreckt sich von 1552-1691 und enthält neben Abschriften von Landtagsakten verschiedene Originalbriefe an Mitglieder der Familie Küssow, vor allem Vollmachten von pommerschen Herzögen aus dem Ende des 16. und Anfang des 17. Jahrhunderts. Ein anderer (Fol. 48) enthält ebenfalls Abschriften von Landtagsakten, sowie Konzepte zu Schreiben der Landstände usw., zumeist aus der Zeit 1651-62. teilweise jedoch bis in die 80er Jahre; daneben finden sich Originalbriefe hauptsächlich an einige Angehörige der genannten Familie. Das dritte Heft (Fol. 52) berührt die Matrikelkommission und die Verhandlungen mit den Landständen 1689-91 (darunter eine vollständige Abschrift der Kommissionsprotokolle) und enthält nebst Abschriften auch Konzepte und einige Originalbriefe an den Kapitän Erasmus Küssow.

In Fol. 26, einem gebundenen Band mit dem Titel "Gryphiswaldensia Fol. 1", finden sich eine Menge Abschriften einiger Greifswalder Senatsbeschlüsse und offener Briefe usw. aus dem 18. Jahrhundert im Original oder beglaubigter Abschrift.

Fol. 84 enthält u. a. die Sammlung des Landrates und Bürgermeisters in Greifswald J. G. von Balthasar über das Landratsamt in Pommern, wobei sich u. a. Konzepte von und Originalbriefe an ihn und seinen Kollegen J. M. Gesterding von den 40er und 60er Jahren des 18. Jahrhunderts finden.

In Fol. 90 (B. IX. a. 7) und Fol. 138 (B. IX. b 10) befinden sich einige Briefe sowie Konzepte von dem Tribunalsekretär F. Stypman aus den 90er Jahren des 17. Jahrhunderts.

Fol. 92, ein stattlich eingebundener Band mit dem Titel "Pommeranica eccleciast. et consistorialia. Volum. 1", enthält neben einer großen Menge von Akten über kirchliche Dinge und besonders das consistorium eccliasticum vom 16. bis 18.Jahrhundert verschiedene Originalschreiben des Konsistorium an pommersche Herzöge und von der pommerschen Regierung während der schwedischen Zeit u. a. m., sowie Konzepte zu Schreiben des Konsistoriums; vereinzelte Originalakten hierzu aus den Jahren 1616-1734, darunter Konzepte sowie eingegangene Originalbriefe, finden sich auch in Fol. 94.

Fol. 93 ein Pappband mit dem Rücentitel "Provincialia Pommeranica"19 hat verschiedenartigeren Inhalt und enthält eine Menge Abschriften, die kirchliche wie weltliche Dinge betreffen; dazu einige Originale (1662, 1707-27).

Fol. 99 enthält in einem Umschlag mit dem Titel "Academische Streitigkeiten" u. a. Originalschreiben an die theologische Fakultät, das consilium academicum, das consistorium eccleciasticum, den Generalsuperintendenten J. F. Mayer, den Rektor und späteren Vicegeneralsuperintendenten H. B. Gebhardi, sowie Konzepte der beiden letztgenannten (diese Akten von den 90er Jahren des 17. Jahrhunderts bis 1719.)

In Fol. 109 und 110 finden wir die Monatsabrechnungen des Amtsschreibers in Franzburg (späteren Lizensverwalters in Wolgast) A. Kellman aus den Jahren 1733-41.

Fol. 113 umfaßt u. a. ein dickes Heft "Collectanea et Acta manualia weges des Nebenmodi" vom Ende des 17. und Anfang des 18. Jahrhundert, darin unter einer Menge von Abschriften auch Originalbriefe an den Oberförster P. W. Borck und (in größerer Anzahl) an den Protonotarius C. F. Magdeburg.

In Kv. 11 findet sich ein kleines Bündel mit Briefen an den Hofgerichtsadvokaten Dr. C. N. Helvig in Greifswald von dem Bürgermeister in Bergen J. Jendrich u. a. (20er und 30er Jahre des 18. Jahrhunderts).

Zum Schluß sei auf einzelne Briefe und Schriftstücke im Original, teilweise aus der Zeit vor dem Übergang Pommerns in schwedischen Besitz hingewiesen. So finden sich Originalbriefe von pommerschen Herzögen und Herzoginnen vorn Jahre 1584 in Fol. 4 (vgl. Verzeichnis A. fol. 4), von 1599 in Fol. 35 (Verzeichnis A. fol. 141) und 1624 in Fol. 142 (Verzeichnis B fol. 13 v.) Originalakten von 1564 in Fol. 35 (Verz. A. fol. 150 und 144) und 1627 in Fol. 27 (Verz. A. fol. 52a). Ein Originalbrief von Bürgermeister und Rat der Stadt Greifswald 1638 liegt in Fol. 4, (Verz. A. fol. 4), ein Schreiben von der pommerschen Regierung an den schwedischen Kommissar vom 9. Oktober 1640 in Fol. 19 (Verz. A. fol. 31) Königl. Resolutionen für Barth u. a. Originalakten über diesen Distrikt und einige beglaubigte Patente in Fol. 18 (Verz. A. fol. 31), ein Brief an den Regierungsrat M. Lagerströrn vom Landmessinspektor A. Carlmark 1709 in Fol. 130 (Verz. B. fol. 246 v.) und ein Brief an Professor A. Westphal von dem Landsyndikus A. Caroc 1719 in Kv. 44-46 (Verz. A. fol. 194).

Es bleibt noch die Seite der Sammlung zu besprechen, die für die Leser dieser Zeitschrift [gemeint ist Nordisk Tidskrift för Bok och Bibliotehsväsen] das größte Interesse haben dürfte, der ein Archivmann aber fremder gegenübersteht, nämlich die gedruckten Sachen, die einen so bedeutenden Teil einnehmen. Nur so viel sei hier gesagt, daß die Gadebuschsammlung offenbar die vollständigste Sammlung von Literatur über Pommern aus dem 17. und 18. Jahrhundert enthält, die es in Schweden gibt. Dort finden sich Werke historischen, geographischen, sprachwissenschaftlichen, wirtschaftlichen und juristischen Inhaltes, Serien der in Pommern herausgegebenen Zeitschriften, eine Menge kleiner Drucksachen, (u. a. juristische Abhandlungen Verz. B. fol. 83-84) und vor allem eine außerordentlich reiche Sammlung von Verordnungen des Königs und der pommerschen Behörden, teils chronologisch geordnet (Fol. 65-73 120, 121), teils sachlich und mit anderem Material in einer Menge verschiedener Bände vereinigt.

So wie die Sammlung jetzt geordnet und verzeichnet ist, kann das Auffinden eines bestimmten Buches bisweilen mit allerlei Mühe verbunden sein, zumal die Buchtitel im Verzeichnis nicht immer vollständig aufgeführt sind und die dem einen oder anderen Bande eingefügten kleineren Drucksachen dort nicht spezifiziert sind. Es wäre eine dankbare Aufgabe für einen Bibliothekar, der Interesse für diese Literatur hat, die Sammlung durchzugehen und einen Zettelkatalog darüber anzufertigen. Die Sammlung brauchte deswegen nicht gesprengt zu werden, sondern die Volumennummern könnten auf den Zetteln als Fundortsangabe verzeichnet werden.

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Anhang.

Die Hauptabteilungen der Gadebuschsammlung.

A. Pars historica.
 
 
I.
Verzeichnisse. 
II.
Urkunden.
III.
Annalen.
IV.
Geschichte von Rügen
V. 
Geschichte von der Grafschaft Gützkow.
VI.
Geschichte von Pomerellen.
VII.
Brandenburgisches Pommern.
VIII.
Geschichte einzelner Zeiträume und Begebenheiten. 
IX.
Ausländische Quellen der pommerschen Geschichte. 
X.
Typographische Schriften. 
XI.
Kirchengeschichte.
XII.
Geographische Schriften.
XIII.
Genealogische Schriften.
XIV.
Schriften von pommerschen Münzen, Aufschriften und Denkmälern.
XV.
Schriften von pommerschen Altertümern.
XVI.
Diplomatische Schriften.
XVII.
Historische Kritik und Methode.
XVIII.
Bibliothehen und Sammlungen zur pommerschen Geschichte.
XIX.
Pommersche Gelehrtengeschichte.
(XX.
"Pristaffiana".)

B. Pars statistica.
 
I.
Registraturen über pommersche Landessachen.
II.
Verhandlungen der königl. Kommissionen zur Einrichtung des pommerschen Staats- (und Landtagsverhandlungen).
III.
Systematische Abhandlungen über die schwedischpommersche Staatsverfassung,
IV.
Sammlungen von Landesconstitutionen.
V.
Geographische und natürliche Beschaffenheit des Landes.
VI.
Menschen.
VII.
Staatsrecht.
VIII.
Allgemeine Gesetze.
IX.
Justizverfassung.
X.
Kirchliche Verfassung.
XI.
Verfassung der Universität.
XII.
Lehnsverfassung
XIII.
Polizeiverfassung.
XIV.
Landwirtschaft. 
XV.
Stadtwirtschaft.
XVI.
Staatsökonomie.
XVII.
Militärverfassung.
XVIII.
Staatsverhältnis.
XIX.
Staatsklugheit. 
XX.
Herrschaft Wismar.
(XXI.
Miscellanea.)



Nachwort

Über die Personalien Th. H. Gadebusch’s erfahren wir auf den Seiten 4, 5 und 6 der vorliegenden Übersetzung einiges. Sein Geburtsort, Stolp in Pommern, weiß heutigentags wenig oder garnichts von ihm. Der letzte Geschichtsschreiber der Stadt Stolp, Bartholdy, erwähnt in seiner so umfang- und inhaltreichen Geschichte der Stadt, die zum 600jährigen Jubelfeste der Stadt und der Marienkirche unter dem Titel "O Stolpa, du bist ehrenreich ..." im Jahre 1910 erschien, den Sohn der Stadt überhaupt nicht. Martin Wehrmann zitiert Th. H. Gadebusch in seiner Geschichte von Pommern (1919) Bd. II (S. 260, 266), und zwar nimmt er Bezug auf die Schwedisch-pommersche Staatskunde" und die pommerschen Sammlungen.

Wutstrack, der originale Lehrer am Kadettenhaus in Stolp, weiß in seiner bekannten "Beschreibung von Pommern" l793 von seinem Zeitgenossen zu berichten:

"Gadebusch, (Thomas Heinrich) M. der Philosophie, und ordentlicher Professor des deutschen und pommerschen Staatsrechts auf der Universität zu Greifswald. - Diesem würdigen Stolper haben wir verschiedene für Pommern wichtige Schriften zu verdanken." Ausführlicher schildert Hermann Müller in der "Allgemeinen Deutschen Biographie" Thomas Heinrich Gadebusch, sein Leben und seine Werke. Er schreibt: "Gadebusch: Thomas Heinrich G., geb. am 11. August 1736 zu Stolpe in Hinterpommern als Sohn des Lorenz G., dessen früheren Stand und Beruf ich nicht habe ermitteln können, der aber später (etwa im Jahre 1727) mit seiner Familie nach Stralsund übersiedelte, woselbst ihm bei der dortigen Pfandkammer die Stelle als Wardein übertragen wurde, kam im neunten Jahre in das Stralsunder Gymnasium, welches er 1752 verließ. Bis Ostern 1756 studierte er in Greifswald, sodann in Göttingen. Als Göttinger Musensohn sendete er 1757 zur dritten Säkularfeier der Universität Greifswald, seiner heimatlichen Hochschule, als einen Beweis besonderer Anhänglichheit und Hochachtung seinen Glückwunsch in einer "Munteren Gedächtnisrede" ein. (Vergl. S. L. Dähnert, Gesch, der Jubelfeierlichheiten der Akademie Greifswald über ihr erreichtes 300jähriges Alter, S. 46 ff. Greifswald 1757 4°). Nach Beendigung seiner akademischen Studien in Göttingen kehrte er nach Greifswald zurück, erlangte daselbst 1759 die Magisterwürde, hielt Vorlesungen und bewarb sich um eine Adjunctenstelle in der philosophischen Fakultät, ohne indeß seine Wünsche erfüllt zu sehen. Demzufolge verließ er Greifswald wieder, hielt sich einige Zeit zu Stockholm und Berlin auf und kehrte sodann abermals nach Greifswald zurück. Nachdem er sich hier als Privatdozent habilitirt, mit vielem Beifall aufgenommen und von einer zahlreichen Zuhörerschaft besuchte historische Vorlesungen gehalten, erlangte er zunächst 1773 die Stelle eines Sekretärs bei der von der Stockholmer Regierung angeordneten akademischen [?] Visitations-Commission. Daneben machte er sich in den Jahren 1759-71 durch mancherlei kleinere Schriften zur pommerschen Geschichte bekannt, Sein Wunsch, als Universitätslehrer wieder auftreten zu können, ging 1775 in Erfüllung, in welchem Jahre ihm eine ordentliche Professur des deutschen und pommerschen Staatsrechts übertragen wurde. 22 Jahre hat er das Lehramt versehen, und pommersche Staatskunde, sowie die Provinzialgeschichte von Pommern blieben von nun an seine hauptsächlichsten Vorlesungen, für welche er durch gründliecheKenntnisse und einen ungemein anziehenden Vortrag stets ein sehr gefälliges Auditorium gewann. 1796 erhielt er den Titel eines Kanzleiraths und das folgende Jahr 1797 brachte seine Ernennung zum Mitglied des pommerschen Beredning in Stockholm, d. h. desjenigen Collegiums, in welchem alle auf Schwedisch-Pommern bezüglichen Maßregeln und Verordnungen beraten und festgesetzt wurden. Seiner Ernennung zu dem letzteren Amte, neben welchem er aber die Greifswalder Professur beibehielt, folgte die Übersiedelung nach Stockholm auf dem Fuße. Noch sieben Jahre hat er diesem wichtigen und einflußreichen Wirkungskreise seine Tätigkeit für das Wohl der Heimat gewidmet und ist am 2. April 1804 verstorben. Als Schriftsteller hat er sich insbesondere um die Geschichte und Staatskunde seines Vaterlands verdient gemacht und im ganzen 15 Druckschriften hinterlassen, unter denen namentlich die "Einleitung in die Geschichte von Pommern unter seinen eingeborenen Erbfürsten" (Greifswald 1759 8°), die "Synchronistischen Tabellen zur Geschichte von Pommern" (ebendas. 1762 Fol.), die "Sammlung historischer Schriften zur Beförderung der Geschichtskunde", Stück I (ebendas. 1768. 4°). die Schrift vom "Wendisch-Rügianischen Landgebrauch" (Stralsund 1774 4°), "Grundriß der pommerschen Geschichte" (Greifswald 1778 4°), "Sammlung zur Kenntnis des Herzogtums Pommern", Bd. I-II (Greifswald und Dessau 1783-86 4°), "Pommerische Staatskunde" Bd. I-II (Greifswald 1786-88 4°), "Materialien zur Geschichte und Statistik der nordischen Staaten, besonders Schwedens", Stück I-II (Berlin 1791-92 8°), sehr angesehene schriftstellerische Leistungen waren. Außerdem hat er M. v. Normans "Wendisch-Rügianischen Landgebrauch" berichtigt und neu herausgegeben. (Stralsund 1777 4°), ferner den "Briefwechsel zwischen dem Kronprinzen Gustav von Schweden und dem Reichsgrafen von Scheffer" (Greifswald 1772 8°) veröffentlicht, sowie ein höchst sorgfältiges Reoister zu S. L. Dähnert‘s Sammlung pommerisch-rügenscher Landesurkunden (Greifswald 1786 Fol.) angefertigt. Nicht minder hat er mehrere vortreffliche deutsche Übertragungen ausländischer, schwedischer, französischer und englischer Werke, meist historischen Inhalts, geliefert. So übersetzte er 1. A. L. Schlözers Versuch einer allgemeinen Geschichte der Handlung und Seefahrt in den ältesten Zeiten (Rostock 1760 8°); 2. F. Hasselquist's Reisen nach Palästina in den Jahren 1749-52, die von Karl Linné herausgegeben worden waren. (Rostock 1761 8°). 3. Geschichte des Nadir Schach, Kaisers von Persien, in persischer Sprache verfaßt von Mohammed Mohadi Khan Masanderani. Aus dem Persischen ins Französische übersetzt von William Jones. Nach der französischen Ausgabe ins Deutsche übersetzt (Greifswald 1773 4°). 4. S. Ricard's Handbuch der Kaufleute oder allgemeine Übersicht und Beschreibung des Handelns der vornehmsten europäischen Staaten, aus dem Französischen von Th. H. G. und Chr. A. Wichmann, Bd. I-III (Greifswald und Leipzig 1783-84), 2. Aufl. (ebendas. 1791-1801 4°). Sein wertvolles Kollegienheft über die Geschichte von Pommern. welches nachmals im Besitz des Greifswalder Professors Joh. Gottfr. Ludw. Kosegarten gewesen ist, wird noch jetzt unter den aus dem Nachlasse des letztgenannten Gelehrten herrührenden und von ihm legirten Handschriften der deutschen Abteilung in der Greifswalder Universitäts-Bibliothek aufbewahrt.

Vergl. des Herm. Biederstedt's Nachrichten von dem Leben und den Schriften neuvorpommerisch-rügenscher Gelehrten Abthl. I S. 62. Greifswald 1824 4°."

Aus dem zum Schluß genannten Biederstedt hat offenbar Müller die Daten übernommen. In seiner Anmerkung 3 zu Seite 5 der Übersetzung weist Brulin bereits auf die Unstimmigkeit einzelner Daten hin und gibt berichtigende und ergänzende Quellen an.

Es mag damit genug sein, das Interesse an Th. H. Gadebusch wiedererweckt und die Möglichkeit der Auswertung seiner Stockholmer Sammlung in der deutsch, besonders der pommersche Wissenschaft angeregt zu haben.


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