Stiftung Preussischer Kulturbesitz Berlin
(für Genealogen und Ortsgeschichtsforscher)
© 9.2000 Klaus-Dieter Kreplin
Otto Gebhard
Die wichtigsten Quellen für die pommersche Familienforschung
im Geheimen Staatsarchiv zu Berlin - Dahlem
(Pommersche Sippenforschung, Jg.9/1941, S.6-14)
(Teil I; "Fortsetzung folgt"; Kp: mehr nicht
erschienen)
Inhalt:
Das Thema1
bedarf zunächst weitgehender Einschränkung. Es ist schlechterdings
unmöglich, sämtliche in Betracht kommende Bestände des Archivs
unter dem obigen Gesichtspunkte durchzumustern und etwa durch Einsichtnahme
in die einzelnen Archivalien genaueste Feststellungen über deren Inhalt
zu machen. Stichproben, bei den einzelnen Kategorien von Akten angestellt,
müssen ausreichen, um allgemeine, der Einzelforschung wegweisende
Fingerzeige zu geben. - Dabei wird es sich im wesentlichen um Akten handeln,
die aus einer Zeit stammen, für die die Kirchenbücher fehlen
oder schon versagen, also vorwiegend aus dem 18. Jahrhundert und weiter
zurückliegend. Vom Beginn des 19. Jahrhunderts ab geben die gewöhnliche
benutzten Quellen Aufschluß, in erster Linie Kirchenbücher;
aber auch die Familienüberlieferung ist meist von dieser Zeit ab noch
lebendig und halbwegs zuverlässig.
1 Bearbeitet an Hand der
"Übersicht über die Bestände des Geh. Staatsarchivs zu Berlin-Dahlem,
1. Teil I. Hauptabt. von Ernst Müller und Ernst Posner";
2. desgl. "2. Teil, II.-IX. Hauptabt. von H.O.Meisner und Georg
Winter". Leipzig, bei Hirzel 1934 und 1935. (Mitteilungen aus der Preußischen
Archivverwaltung, Heft 24 und 25).
Der Anfang des 19. Jahrhunderts brachte nach dem Zusammenbruch des preußischen
Staates 1806/07 eine völlige Neuorganisation des Behördenapparates.
Anstelle der meist provinziell gegliederten Oberbehörden traten Fachministerien,
deren Zuständigkeiten im einzelnen zwar im Laufe von Jahrzehnten abgeändert
wurden, die aber doch Registraturen entstehen ließen, von denen uns
reichhaltige, lückenlose Aktenbestände überliefert sind.
Selbstverständlich geben auch sie familiengeschichtlich wertvolle
Aufschlüsse, werden jedoch aus dem oben angegebenen Grunde weniger
häufig befragt.
Welcher Art die Vorgänge, die wir den Akten entnehmen, auch sein
mögen, stets ist der handelnde oder leidende Mensch der Träger
oder der Betroffene von allem Geschehen und offenbart in diesem seine Eigenart,
gewährt Einblick in seine persönlichen Verhältnisse. Und
selbst dort, wo es sich nicht um ein persönliches Anliegen handelt,
sondern um Belange der Gesamtheit, da findet das Schicksal des Einzelnen
als eines Gliedes der Gemeinschaft seinen Niederschlag in den Akten. Mit
Recht begnügt sich heute der Familienforscher nicht mit den dürren
Daten des Kirchenbuches, die zwar das Gerippe geben, dem aber das Blutvolle
des Gesamtbildes fehlt, wie es die ganz individuellen Wesenszüge des
Vorfahren zeichnen. Nur die Ergebnisse einer umsichtigen Forschung in den
Archiven machen es möglich, ein solches Bild von den Ahnen zu entwerfen.
Für den pommerschen Familienforscher kommt dafür selbstverständlich
in erster Linie die Befragung des Staatsarchivs zu Stettin in Frage. Es
steht nicht nur allgemein den Dingen und Geschehnissen näher, sondern
vermag auch, besonders bei alteingesessenen Familien, infolge mancherlei
Bindungen - Haus- und Grundbesitzer, Inhaber eines öffentlichen Amtes,
Mitglied einer irgendwie gearteten Gemeinschaft u. a. - weitgehenderen
Aufschluß zu geben als das Preuß. Geh. Staatsarchiv, das soweit
Pommern in Betracht kommt, nur die Akten übergeordneter Zentralbehörden
aufbewahrt. Manche Feststellungen lassen sich sowohl im Berliner wie im
Stettiner Archiv machen. Gibt das Geh. Staatsarchiv dem pommerschen Familienforscher
Aufschlüsse, die er im Stettiner Archiv nicht findet? Eine Antwort
auf diese Frage muß ich mir versagen; nur jemand, der die Bestände
beider Archive bis in die Einzelheiten kennt, könnte es wagen, sie
zu geben.
Und nun, unter diesen einschränkenden und aufklärenden Gesichtspunkten,
zur Durchmusterung der Bestände.
Inhalt:
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Ostdeutsche Genealogie (insbes. Pommern und Pommerellen)
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